AbsolventInnen des FH-Studienganges können sehr differenziert eingesetzt werden. Sie bieten bei individuellen, familiären, ökonomischen aber auch kommunalen Problemen Hilfestellung und Unterstützung. Ihre Ausbildung qualifiziert sie im Speziellen für Aufgabenbereiche, in denen gesetzlich bedingte Interventionspflicht gegeben ist: z.B. öffentliche Jugendwohlfahrt, Sachwalterschaft, PatientInnenanwaltschaft, Beährungshilfe, außergerichtlicher Tatausgleich sowie Beratungs- und Interventionsstellen.
Die Arbeitsmarktsituation für SozialarbeiterInnen ist sehr günstig. Die Dotierung erfolgt zumeist aus öffentlichen Mitteln. Gerade die Bereiche in denen der gesetzliche Handlungsauftrag greift, also Sozialarbeit mit "nicht-motivierter" Klientel, dürften zukünftig an Bedeutung gewinnen.
Einsatzmöglichkeiten nach dem Studium
AbsolventInnen des Studienganges arbeiten in verschiedenen Handlungsfeldern wie:
- Soziale Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Familien
- Soziale Arbeit im Justizbereich (Straffälligenarbeit)
- Soziale Arbeit im Gesundheitsbereich
- Soziale Arbeit mit alten Menschen
- Soziale Arbeit mit beeinträchtigten Menschen
- Interkulturelle Soziale Arbeit und materielle Existenzsicherung
- Sozialpädagogische Arbeitsfelder, offene und stationäre Jugendarbeit
- Beruf, (Persönlichkeits-)Bildung, Gender
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